Impressum und AGBs

Impressum

von Petra Elisabeth Höfler, www.hope-design.at

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz
Petra Elisabeth Höfler
8541 Schwanberg, Österreich
E-Mail: office@hope-design.at
Unternehmensgegenstand: Werbegrafik
Mitglied bei: WKÖ
Berufsrecht: Gewerbeordnung www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg
Berufsbezeichnung: Werbegrafik
Verleihungsstaat: Österreich


Angaben zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
Quelle: Impressum mit Hilfe der Impressum-Vorlage von firmenwebseiten.at erstellt in Kooperation mit AboutBusiness.


Haftungsausschluss
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Frau Höfler Petra Elisabeth (hope-design.at) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen von der Schriftform-Erfordernis. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Höfler Petra Elisabeth ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsgegenstand
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Höfler Petra Elisabeth bzw. der Auftrag des/der Kunden/Kundin (schriftlich oder mündlich), in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Höfler Petra Elisabeth sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der/die Kunde/Kundin einen Auftrag (mündlich oder anhand des bestätigten Angebots von Höfler Petra Elisabeth), so ist er ab dessen Zugang bei Höfler Petra Elisabeth zwei Wochen daran gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Höfler Petra Elisabeth zustande. Die Annahme kann in Schriftform erfolgen, oder Höfler Petra Elisabeth gibt zweifelsfrei zu erkennen (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

Design und Druckvorbereitung
Der/Die Auftraggeber*in liefert zeitgerecht die erforderlichen Inhalte (z. B. Texte, Bilder), Höfler Petra Elisabeth das Design und die Druckvorbereitung. Höfler Petra Elisabeth macht zunächst Designvorschläge, nach deren Abnahme durch den/die Auftraggeber*in erfolgt die Reinzeichnung der Leistungen. Im Laufe der Umsetzung können nach Abnahme noch kleinere Änderungen erfolgen (z. B.: Schriftart, Schriftgröße, Abstände), aber das Grundkonzept kann nicht ohne zusätzliche Kosten verändert bzw. erneuert werden.

Urheber- und Leistungsschutzrechte
Dem/Der Auftraggeber*in wird das ausschließliche, zeitlich und örtlich nicht beschränkte, Werknutzungsrecht am Werk übertragen. Dies gilt nicht für Fotos – für diese gelten eigene Nutzungsbewilligungen. Alle Rechte an von Höfler Petra Elisabet eingebrachten, nicht verwirklichten Ideen und Konzepten bleiben exklusiv bei Höfler Petra Elisabeth. Die Urheberrechte an den erbrachten Werken bleiben auch nach erbrachter Leistung weiterhin bei Höfler Petra Elisabeth. Änderungen an den Werken sind nur in Rücksprache mit Höfler Petra Elisabeth zulässig. Höfler Petra Elisabeth ist durch diesen Vertrag nicht gehindert, Designelemente zu entwickeln und Dritten zu überlassen, die jenen in der gegenständlichen Arbeit enthaltenen Komponenten ähnlich sind. Höfler Petra Elisabeth ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf eigenen Drucksorten/Website, mit Namen und Firmenlogo auf die zum/zur Auftraggeber*in bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen und gemeinsame Projekte zu referenzieren und zu präsentieren.

Gewährleistung und Haftung
Der/Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Höfler Petra Elisabeth übernimmt im Falle von Fahrlässigkeit, wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter, keine Haftung. Wird Höfler Petra Elisabeth wegen einer solchen Rechtsverletzung von Dritten kontaktiert, so hält der/die Auftraggeber*in Höfler Petra Elisabeth schad- und klaglos; er/sie hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der/Die Auftraggeber*in verpflichtet sich, Höfler Petra Elisabeth bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der/Die Auftraggeber*in stellt Höfler Petra Elisabeth hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Bei etwaigen Printproduktionen übernimmt Höfler Petra Elisabeth keinerlei Haftung für das Druckergebnis, sofern nicht der ausdrückliche Auftrag zur Drucküberwachung- und Kontrolle von dem/der Auftraggeber*in erteilt wurde.

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
Höfler Petra Elisabeth ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des/der Auftraggebers*in. Höfler Petra Elisabeth wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. Soweit Höfler Petra Elisabeth notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer*Innen keine Erfüllungsgehilfen von Höfler Petra Elisabeth. Mit Dritten wird eine Verschwiegenheitsklausel bzgl. des Projektes vereinbart.

Termine
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Bei Fix-/Termingeschäften mit vordefinierten Terminen, sind diese jedenfalls einzuhalten. Bei allen anderen Geschäften bemüht sich Höfler Petra Elisabeth, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Nicht-Einhaltung wird Höfler Petra Elisabeth den/die Auftraggeber*in informieren. Die Nicht-Einhaltung der Termine durch Höfler Petra Elisabeth berechtigt den/die Auftraggeber*in erst dann zur Geltendmachung der ihm/ihr zustehenden Rechte, wenn er/sie Höfler Petra Elisabeth eine angemessene, mindestens 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Schreibens an Höfler Petra Elisabeth, in dem die Nachfrist kommuniziert wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann den/die Auftraggeber*in vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Höfler Petra Elisabeth. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Krankheit) entbinden Höfler Petra Elisabeth jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der/die Auftraggeber*in mit seinen/ihrer zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben. Dies gilt ebenso für Fix-/Termingeschäfte.

Rücktritt vom Vertrag
Höfler Petra Elisabeth ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der/die Auftraggeber*in zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des/der Auftraggeber*in bestehen und diese/r auf Begehren von Höfler Petra Elisabeth weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Höfler Petra Elisabeth eine taugliche Sicherheit leistet.

Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Höfler Petra Elisabeth für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alle Leistungen von Höfler Petra Elisabeth, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Höfler Petra Elisabeth erwachsenden Barauslagen sind von dem/der Auftraggeber*in zu ersetzen. Kostenvoranschläge von Höfler Petra Elisabeth sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Höfler Petra Elisabeth schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird Höfler Petra Elisabeth den/die Auftraggeber*in auf die höheren Kosten hinweisen und/oder ein Zusatzangebot legen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der/die Auftraggeber*in nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Das Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Nutzungsrechte, Ausführung, sowie Nebenkosten und Nebenleistungen. Höfler Petra Elisabeth überträgt die Werknutzungsrechte erst zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Honorars. Im Ablehnungsfall kann Höfler Petra Elisabeth über die präsentierten Arbeiten frei verfügen.

ZAHLUNG
Die Rechnungen von Höfler Petra Elisabeth werden ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern es nicht anders vereinbart wurde, binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.


Gerichtsstand: Graz